Für Bremerhaven. Für die Menschen. – Stiftungszweck und Stiftungswille

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung

  1. Die Stiftung unterstützt durch finanzielle Zuwendungen gemeinnützige Organisationen und Projekte insbesondere auf den Gebieten:

    • sozialer Aufgaben durch Unterstützung von sozial Benachteiligten und Hilfsbedürftigen, insbesondere von Kindern, Jugendlichen, allein erziehenden Müttern und älteren Mitmenschen sowie durch die Unterstützung von Bildungseinrichtungen
    • des Gesundheitswesens, vor allem zur Behandlung und Bekämpfung der Krebserkrankung. In besonderen Fällen kann dies auch durch die direkte Zuwendung an Einzelne geschehen.
    • der Kunst und Kultur
  2. Die durch Stiftungsgelder geförderten Maßnahmen sollen das Gebiet der Stadt Bremerhaven betreffen und den dort ansässigen Bürgern dienen. Von dieser örtlichen und persönlichen Beschränkung soll nur aus besonderem Grunde abgewichen werden.
  3. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke. Der Grundstock der Stiftung beträgt 850.000€